Kostenübernahme durch die Pflegekasse – wir helfen Ihnen dabei
Viele unserer Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Seit dem 1. Januar 2017 haben Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen. Aktuell steht Ihnen dafür ein monatlicher Betrag von bis zu 131 Euro zur Verfügung, den Sie für Betreuungs- und hauswirtschaftliche Unterstützung nutzen können.
Wir sind berechtigt, diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen, sodass für Sie möglichst wenig Aufwand entsteht. Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, lassen wir Sie damit selbstverständlich nicht allein. Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt bei der Antragstellung und erklären Ihnen verständlich, worauf es ankommt.
